Bei einer Gefährdung durch Chemische Stoffe oder bei Austritt von geringen Mengen Radioaktivität gelten grundsätzlich folgende Verhaltensmassnahmen:
A) Sie sind zu Hause oder in einem Gebäude
> Vorsorglich im Haus bleiben, je nach Situation eventuell im Keller
> Fenster und Türen schliessen
> Ventilatoren und Klimaanlagen ausschalten
> Radio hören
> Anweisungen der Behörden befolgen
> HausbewohnerInnen informieren
> Nicht telefonieren! (Netzüberlastung)
B) Sie sind am Arbeitsplatz
> Anordnungen des Arbeitgebers befolgen
> Im übrigen Sinngemäss wie unter Punkt A
C) Sie sind im Freien
> Nächstes bewohntes Haus aufsuchen
D) Sie sind unterwegs im Auto
> Belüftung ausschalten, Fenster schliessen
> Radio hören
> Anweisungen der Behörden befolgen
> Nächstes Haus anfahren und verhalten wie unter Punkt A
