- Sicherstellung der raschen Erreichbarkeit
- Sicherstellung des Aufgebotes und der Stellvertretungen
- Die Mitglieder des RFO haben jedem Aufgebot für Einsätze und Ausbildung Folge zu leisten
- Aktualisierung der Einsatzdokumente und der Adressdatenbank
Das RFO kann aufgeboten werden durch:
- den Chef RFO oder seinen Stellvertreter
- den Gemeinderat einer der Verbandsgemeinden
- die Einsatzleitung
- die Kantonspolizei
- den Kantonalen Führungsstab
